Donnerstag, 9. April 2009

Niemals Schrebergarten

Hamburg Abendblatt vom 9. April 2009

"Bis zu diesem Zeitpunkt hätten die Eltern den ständigen Streitigkeiten mit dem Pächter wenig Beachtung geschenkt, sagte der 28-jährige Sohn. Danach kündigten sie jedoch die Parzelle und wechselten auf ein benachbartes Grundstück. Der Streit ging jedoch weiter. Sein getöteter Bruder habe daraufhin Beweise für die Drohungen des Rentners gesammelt, sagte der 28-Jährige. Während einer Auseinandersetzung wegen der Entsorgung von Grünschnitt habe sein Bruder eine Aussage des Rentners mit dem Handy aufgenommen. Darauf soll der Angeklagte gesagt haben: "Wer sich mit mir anlegt, legt sich mit dem Teufel an. Und wer sich mit dem Teufel anlegt, muss durch die Hölle gehen." Das Handy wurde von den Ermittlern zwar sichergestellt, die Zugangsdaten konnten aber nicht entschlüsselt werden."

Im Prinzip ist es sehr gut, wenn auch Tote mithelfen, einen Verbrecher dingfest zu machen. Ärgerlich ist aber, wenn man mit diesseitiger Polizeitechnik jenseitige Handydaten nicht entschlüsseln kann.

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